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Entsorgung & Umwelt

Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“

Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen

Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Rücknahmeverpflichtung

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Rechtsvorschriften, wie in Deutschland § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG, sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:

  1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein im Wesentlichen funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rückgabe).
    • Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet für Geräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore) und 4 (Großgeräte).
    • Für Geräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung.
  2. Auf Ihr Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück; die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1-Rückgabe).

Eine Übersicht der Gerätekategorien finden Sie unter: www.stiftung-ear.de

Rückgabemöglichkeiten

Sie können Elektro-Altgeräte zum Rückversand aufgeben. Hierfür stellen wir Ihnen kostenfrei ein Rücksendeetikett zur Verfügung. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Darüber hinaus können private Haushalte in Deutschland ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis finden Sie unter: ear-system.de

Datenschutzhinweis

Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Weitere Informationen finden Sie unter: e-schrott-entsorgen.org

Batterien/Akkumulatoren

Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus verpflichtet.

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich folgende Hinweise:

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von diesem zu trennen. Sie können nach Gebrauch unentgeltlich an einer öffentlichen Sammelstelle oder dort, wo Batterien und Akkus verkauft werden, zurückgegeben werden.